Hinweisgebersystem (HINSCHG)
Was gemeldet werden kann
Über unser Hinweisgebersystem, der Interquell Whistlebox, können Verdachtsmomente für Verstöße und Risiken gemeldet werden, die unsere Mitarbeiter*innen, unsere unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer in den Lieferketten der Interquell GmbH oder sonstige Geschäftspartner*innen betreffen, wie etwa Verstöße gegen:
- Geltende Gesetze und Rechtsverordnungen
- Belästigung oder Diskriminierung von bestimmten Personen/-gruppen
- Verstöße gegen Menschenrechte und rechte von Arbeitnehmenden
- Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
- Bestechung & Korruption
- Datenschutz
Wer eine Meldung abgeben kann
Jede Person innerhalb und außerhalb unserer Organisation kann Hinweisgeber*in sein. So können Sie z. B. als Mitarbeiter*in der Produktion, in den Büros, Vertrieb und/oder der Logistik der Interquell GmbH, als Mitarbeiter*in bei einem unserer Zulieferer in unserer Lieferkette, aber auch als unabhängige dritte Person eine Meldung abgeben.
Meldekanal
Die Hinweise können auf der Interquell Whistlebox anonym abgegeben werden.
Bitte den QR-Code scannen oder folgenden Link https://www.whistlebox.de/wb/802377495/ aufrufen und im Anschluss der Menüführung folgen.
